Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
PickUp Works / Heinz Hartmann GmbH, Ziegeleistr. 5, 41472 Neuss - Holzheim
§1 Geltungsbereich / Allgemeines
Wir verkaufen und liefern ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen. Mündliche Vereinbarungen sind unwirksam. Erklärungen sowie Zusagen sind nur nach unserer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Dies gilt auch im Falle entgegenstehender Einkaufsbedingungen des Käufers. Diese werden durch die Lieferbedingungen des Verkäufers außer Kraft gesetzt. Der Verkäufer anerkennt solche
Bedingungen nicht, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§2 Bestellungen / Vertragsabschluß
Bestellungen gelten erst nach Postzustellung für uns verbindlich eingegangen und nicht der Tagesstempel des Auslieferungspostamtes. Bestellungen per E-Mail und telefonische Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Auftraggeber angenommen, es sei denn, der Auftraggeber wünscht eine sofortige Lieferung. Im letzteren Falle haften wir keinesfalls für Fehl- Minder- oder Mehrlieferung, das Risiko aus dieser Bestellung trägt in vollem Umfange der Käufer. Verlangt der Käufer nicht ausdrücklich eine Auftragsbestätigung, so gilt die übersandte oder beiliegende Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung. Werden Zubehörteile jeglicher Art falsch oder nicht verwendungsfähig auf Grund unklarer Angaben des Bestellers geliefert oder angeliefert, so trägt der Besteller das gesamte Risiko. Schadenersatzansprüche jeglicher Art werden hiermit ausgeschlossen.
§3 Lieferung / Abnahme
Sämtliche Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Preisänderungen behalten wir uns vor. Alle Lieferungen erfolgen ab 41472 Neuss - Holzheim auf Gefahr des Käufers. Als Nachweis des ordnungsgemäßen Versandes der Ware ist die Vorlage der Empfangsquittung des jeweiligen Transportführers ausreichend. Der Versand erfolgt ausschließlich gegen Nachnahme oder Vorauskasse.
Auslandsaufträge erfolgen ausschließlich gegen Vorauskasse. Wir behalten uns eine Teillieferung vor, vorausgesetzt ist, dass die Teillieferung im Einzelnen von dem Käufer verwendet werden kann. Eine Haftung für die Ermittlung des billigsten Versandweges wird von uns nicht übernommen.
§4 Lieferfristen
Bestellte Ware, die am Lager vorrätig ist, wird von uns innerhalb kürzester Frist versandfertig gemacht. Für Bestellungen, die nicht zur ständigen Lagerware gehören und wir Abrufe direkt ab Hersteller für Sie tätigen, können wir nur nach Liefermöglichkeit des einzelnen Herstellers versenden. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer erst dann berechtigt, wenn er dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 6 Wochen gesetzt hat. Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferungen sind ausgeschlossen.
§5 Transportrisiko
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Empfängers. Beschädigte Ware ist dem Transportunternehmen erst abzunehmen, wenn von diesem Unternehmen der Schaden protokolliert und anerkannt worden ist.
Bei Nichtbeachtung hat der Käufer den hieraus entstehenden Schaden selbst zu tragen. Transportbeschädigte Ware ist keinesfalls an uns zurückzusenden, sondern dem Transportunternehmen zur Verfügung zu stellen. Für den durch das Transportunternehmen anerkannten Schaden (Kopie des Schadensprotokolls bitte sofort einsenden) leisten wir umgehend Ersatz. Der Gegenwert unserer Rechnung ist direkt an uns zu begleichen und Ihrerseits dem Transportträger zu belasten.
§6 Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Fahrzeuge, die bei PickUp Works (Heinz Hartmann GmbH) umgebaut wurden, erlischt nach 24 Monaten oder 40.000 km und auch unter folgenden Umständen:
1. Bei Waren, die von fremder Seite verändert, bearbeitet oder Mängel die ohne Zustimmung beseitigt wurden.
2. Bei Fahrzeugen oder Teilen, die im Wettbewerb eingesetzt werden.
3. Auf Wettbewerbsteile gibt es keine Garantie.
4. Bei Einbau der Ware außerhalb unseres Betriebes.
5. Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf den reinen Teileersatz ohne Montagekosten.
6. Verschleissteile wie z.B. Bremsscheiben, Bremsbeläge, Lampenbirnen etc. sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Gewährleistungsansprüche werden nur nach unverzüglicher, schriftlicher Meldung anerkannt und zwar bei offensichtlichen Mängeln innerhalb von 7 Tagen ab Erhalt der Ware. Bei berechtigten Mängeln wird nach unserer Wahl Ersatz geleistet. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung bleibt dem Käufer das Recht der Rückgängigmachung des Vertrages. Hierzu muss uns die Ware frei 41472 Neuss - Holzheim zur Verfügung gestellt werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz. Generell ausgeschlossen sind alle Folgeschäden oder Schäden durch nicht sachgemäße bzw. fachgerechte und angemessene Behandlung, Montage, Verwendung oder Inbetriebnahme der von uns gelieferten Teile. Für die bei Verwendung am Straßenverkehr erforderliche TÜV-Abnahme von Zubehör jeglicher Art übernehmen wir keine Gewähr.
§7 Rücknahmen von Waren
Warenrücknahmen erfolgen nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch uns. Die Rücksendung ist in jedem Fall frachtfrei vorzunehmen. Rücknahmen von Einzel- und Sonderanfertigungen sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber von Einzel- oder Sonderanfertigungen verpflichtet sich die bestellten Waren in vollem Umfang abzunehmen und zu bezahlen, falls wir bereits mit der Herstellung begonnen haben. Beschädigte oder nicht einwandfreie Waren sind von der Rücksendung ausgeschlossen und werden nicht gut geschrieben . Die Rücknahme von Waren aller Art ist normalerweise ausgeschlossen. Bei sonstiger, ausnahmsweise vereinbarter Rücknahme wird der Auftraggeber mit 15% Wiedereinlagerungsgebühr belastet.
§8 Sorgfaltspflicht
Der Teile-Käufer hat dafür Sorge zu tragen, alle Änderungen und Umrüstungen an seinem Fahrzeug, wenn es an dem öffentlichen Verkehr teilnimmt, nach den gesetzlichen Bestimmungen in seine Kfz-Papiere (Zulassungsbescheinigung Teil I) eintragen zu lassen. Der Teile-Käufer muss das Fahrzeug beim Technischen Überwachungsverein (TÜV) oder ggfs. bei der DEKRA vorführen. Die Verantwortung für die Eintragung von umgebauten Fahrzeugen oder deren Teilen liegt beim Käufer. Eine Vorführung ( Überführung zur TÜV Prüfstelle ) zur TÜV-Abnahme erfolgt unter allen Umständen auf Risiko des Käufers. Bei Verweigerung der Abnahme durch TÜV/DEKRA aus von uns nicht zu vertretenden Gründen trägt allein der Kunde die entstandenen Kosten.
Fahrzeuge, die von PickUp Works (Heinz Hartmann GmbH) umgebaut wurden, werden gegen eine Aufwandspauschale beim TÜV vorgeführt. Die Verantwortung für die Eintragung aller serienmäßig geführten Teile aus der gültigen Preisliste übernimmt PickUp Works. Im Falle der Abnahmeverweigerung durch den TÜV bei vom Kunden gewünschten Sonderaufträgen hat der Kunde dennoch den uns entstandenen Aufwand in der vereinbarten bzw. einer angemessenen Höhe zu vergüten und uns die entstandenen Kosten zu erstatten.
Jegliche Ansprüche an den Verkäufer wegen Nichtgenehmigung von Seiten TÜV /DEKRA sind ausgeschlossen.
Sämtliche Ansprüche des Käufers oder Dritter gegen den Verkäufer aus Unfällen jeglicher Art sind ausdrücklich ausgeschlossen.
§9 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Der Käufer darf jedoch ungeachtet der Eigentumsvorbehalte die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiter veräußern, aber ohne unsere Zustimmung einem Dritten weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Wird die Ware vor Bezahlung bzw. Erlös des Schecks weiterveräußert, so gilt der dafür erzielte Erlös ohne weiteres als an uns abgetreten. Der Erlös ist gesondert für uns aufzubewahren bzw. lediglich zur Abdeckung unserer Forderungen zu verwenden.
§10 Preise und Zahlungsbedingungen
Wir liefern stets zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Dies gilt insbesondere für Aufträge und Bestellungen über längere Zeiträume, auch wenn der ursprünglichen Bestellung oder Auftragsbestätigung ein anderer Preis zugrunde gelegt war. Die Preise verstehen sich ausschließlich Versicherung, Verpackung und Versandkosten. Alle genannten Preise beinhalten die z. Zt. gesetzlich gültige Mehrwertsteuer, Preisänderungen behalten wir uns vor. Die Zahlungsbedingungen: bar oder per Vorkasse (Vorabüberweisung), bei Wiederverkäufern zahlbar innerhalb 7 Tage nach Rechnungsdatum. Rechnungen über Fahrzeugumbauten sind bei Fahrzeugauslieferung ohne jeglichen Abzug rein netto fällig.
§11 Haftung
Schadenersatzansprüche an den Verkäufer durch umgerüstete Fahrzeuge jeglicher Art sind ausgeschlossen.
§12 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferung und Zahlung ist der Sitz der Heinz Hartmann GmbH / PickUp Works. ( 41472 Neuss - Holzheim )
§13 Gültigkeit
Diese Bedingungen gelten ab sofort. Durch das Erscheinen neuer Prospekte, Kataloge und / oder der jeweiligen Preislisten verlieren alle bisherigen Prospekte, Kataloge und / oder Preislisten ihre Gültigkeit. Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Bestimmungen nicht. Abweichende Vereinbarungen sowie Zusicherung aller Art bedürfen der Schriftform.
§14 Sonstiges
Nachdruck und Kopie, auch auszugsweise aus den PickUp Works Prospekten, Katalogen und Preislisten, nur mit Genehmigung des Herausgebers. Für Druckfehler übernehmen wir keine Haftung.